Verordnungsweg
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie von Ihrem Arzt (z.B. Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Neurologe)
eine Heilmittelverordnung (Rezept).
Es empfiehlt sich eine rasche Terminvereinbarung, um einen Ablauf dieser Verordnung zu vermeiden.
Kosten
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen die logopädische Therapie vollständig
von der Krankenkasse bezahlt.
Auch für Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil
der Behandlungskosten. Lediglich 10% der Therapiekosten sowie die Verordnungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 fallen auf den Patienten zurück.
Wer wissen möchte, ob und wie man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, wendet sich bitte an die jeweilige Krankenkasse.
Termine
Wenn Sie eine logopädische Therapie verordnet bekommen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns,
um einen ersten Termin zu vereinbaren.
In der Regel werden für den weiteren Verlauf der Therapie feste Termine ausgemacht.
Meist verordnet der Arzt zehn Therapiestunden, die jeweils 45 Minuten dauern.
Bei der Kindertherapie werden etwa fünf bis zehn Minuten der Therapiezeit auf die Beratung und Einbeziehung der Eltern verwandt.
Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.
Wird Ihnen von Ihrem Arzt ein Hausbesuch verordnet, findet die Therapie bei Ihnen zu Hause statt.
Was geschieht in der ersten Stunde?
In der ersten Stunde findet das Anamnese-Gespräch statt.
Inhalt ist es die Ist-Situation zu erfassen.
Bei Kindern wird In Form von spielerischen Tests der Wortschatz, die Grammatik
und die Aussprache bewertet und in einen Vergleich zu Altersgenossen gestellt.
Neurologische Störungen und Störungen der Stimme werden in standardisierten Testverfahren ermittelt und ausgewertet.
Basierend auf diesem Ergebnis wird dann eine optimal angepasste Therapie entwickelt.